Abfallmarken
Abfallmarken
Sie können sämtliche Abfallmarken via Homepage bestellen. Bitte beachten Sie, dass der Bestellwert mind. Fr. 30.00 beträgt. Die Abfallmarken werden Ihnen mit Rechnung zugestellt.
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Abstimmungen und Wahlen
Abstimmungen und Wahlen
Das Wahl- und Abstimmungslokal ist am Wahl- oder Abstimmungssonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet. Es befindet sich im Gemeindehaus, Schulhausstrasse 1. Voraussetzung zur Ausübung des Stimm- und Wahlrechtes ist das Schweizer Bürgerrecht, für das Gemeindestimmrecht müssen Sie während mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft und angemeldet sein. Der Versand des Abstimmungsmaterials erfolgt durch die Behindertenwerkstatt SAZ in Burgdorf bei Abstimmungen bis 3 Wochen vorher. Falls Sie das Stimm- oder Wahlmaterial nicht erhalten haben, melden Sie dies uns. Ab Erhalt der Wahl- resp. Abstimmungsunterlagen können Sie brieflich wählen oder abstimmen. Das Wahl- und Abstimmungscouvert kann bis am Samstagabend vor dem Abstimmungssonntag, 21.00 Uhr, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Moosseedorf eingeworfen werden. Wenn Sie uns Ihre briefliche Stimmabgabe per Post zustellen, muss die Sendung bis spätestens am Freitag vor dem Abstimmungssonntag eintreffen.
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Ackerbaustelle
Ackerbaustelle
Informationen und Kontakt: Ackerbaustelle, Rudolf Bigler, Eichenstrasse 63, 3302 Moosseedorf, Tel. 031 859 01 97
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Adressauskünfte
Adressauskünfte
Wünschen Sie eine Adressauskunft? Die Einwohnerkontrolle gibt einer Privatperson auf schriftliches Gesuch hin gestützt auf die Weisung Datenschutz und Informationssicherheit Namen, Vornamen, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzuges sowie den Jahrgang bekannt. Der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen. Auskünfte zu kommerziellen Zwecken werden nicht erteilt. Listenauskünfte bedingen ein Gesuch an den Gemeinderat.
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am moossee
am moossee
Der am moossee ist eine Zeitschrift der Einwohnergemeinden Moosseedorf und Urtenen-Schönbühl. Im Jahr erscheinen sechs Auflagen. Redaktion und Inserateannahme: Utiger Ulrich, Sandstrasse 88, 3302 Moosseedorf
Tel. 079 215 44 01, ammoossee@gmx.ch. Druck: Egli Druck AG, Mattenweg 21, 3322 Urtenen-Schönbühl, Tel. 031 859 06 20, info@eglidruck.ch.
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Anmeldung ausländische/r Mitbürger/in
Anmeldung ausländische/r Mitbürger/in
Sie sind in Moosseedorf zugezogen - wir begrüssen Sie herzlich in unserer Gemeinde.
Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen persönlich bei uns am Schalter anzumelden, damit wir Sie ins Register aufnehmen können. Pro Familie kann eine Person alle Angehörigen anmelden. Legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- Pass und Ausländerausweis
- Familienbüchlein oder -ausweis
- Arbeitsvertrag bei EG-/EFTA-Staatsangehörigen.
Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 25.00.
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Anmeldung Schweizer/in
Anmeldung Schweizer/in
Sie sind in Moosseedorf zugezogen - wir begrüssen Sie herzlich in unserer Gemeinde.
Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen persönlich bei uns am Schalter anzumelden, damit wir Sie ins Register aufnehmen können. Pro Familie kann eine Person alle Angehörigen anmelden. Legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- Heimatschein / Heimatausweis (Wochenaufenthalt)
- Familienbüchlein oder -ausweis (bei verheirateten Personen)
- Scheidungsurteil (bei geschiedenen Personen, hinsichtlich Sorgerecht für die Kinder).
Sie können die Anmeldung online vornehmen. Die Anmeldungsgebühr beträgt Fr. 20.00. Zivilschutzpflichtige lassen die Änderung im Zivilschutzbüchlein bei der Geschäftsstelle Bevölkerungsschutz Grauholz vornehmen. Militärpflichtige senden das Dienstbüchlein dem Sektionschef.
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Arbeitslosenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Sie sind arbeitslos - die regionale Arbeitslosenvermittlung hilft Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie unverzüglich nach Erhalt der Kündigung persönlich mit dem RAV Kontakt auf. Bringen Sie für die Erstanmeldung bitte folgende Unterlagen mit: - AHV-Ausweis - Ausländerausweis sowie aktuelle und vollständige Bewerbungsunterlagen. Die Stellenvermittlung, Beratung und Stempelkontrolle erfolgt ebenfalls durch das Regionale Arbeitsvermittlungs-Zentrum RAV, Industriestrasse 35, 3052 Zollikofen, Tel. 031 636 08 00. Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung erfolgt in der Regel durch die Kant. Arbeitslosenkasse, Zweigstelle Gümligen, Worbstrasse 225, 3073 Gümligen, Tel. 031 950 28 00 oder durch eine Verbandskasse Ihrer Wahl.
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Asylwesen
Asylwesen
Überblick über Zuständigkeiten, Strukturen und Prozesse im Asyl- und Flüchtlingsbereich.
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Ausländische Erwerbstätige
Ausländische Erwerbstätige
Arbeitgeber die eine ausländische Arbeitskraft beschäftigen wollen, müssen (mit Ausnahme bei Ausländern mit C-Ausweis) vorgängig ein Stellenantrittsgesuch beim beco bzw. Migrationsdienst einreichen. Ausländische Arbeitskräfte aus dem EU- oder EFTA Raum benötigen für eine kurzfristige Erwerbstätigkeit bis 90 Tage keine Aufenthaltsbewilligung. Jedoch ist eine Meldung an das beco erforderlich. Eine Erwerbstätigkeit von über 90 Tagen bedingt eine fremdenpolizeiliche Bewilligung des Migrationsdienstes. Für Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) muss vor der Arbeitsaufnahme immer ein Stellenantrittsgesuch beim beco eingereicht werden. beco Berner Wirtschaft, Ausländische Erwerbstätige, Laupenstrasse 22, 3011 Bern, Tel. 031 633 58 10 , info.arbeit@vol.be.ch. Migrationsdienst Dienststelle, Unterbringung Arbeitsmarkt, Eigerstrasse 73, 3011 Bern, Tel. 031 633 42 66 work.midi@pom.be.ch.
Download:
Stellenantrittsgesuch ausländische Erwerbstätige
Stellenantrittsgesuch Asylbwerber
Stellenantrittsgesesuch vorläufig Aufgenommene
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Auswärtiger Wochenaufenthalt
Auswärtiger Wochenaufenthalt
Sie halten sich unter der Woche in einer anderen Gemeinde auf. Falls Sie sich unter der Woche aus beruflichen oder anderen Gründen in einer anderen Gemeinde aufhalten, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter/in anmelden. Wir stellen Ihnen gerne einen Heimatausweis zu. Sie können den Heimatausweis online bestellen. Die Gültigkeit des Heimatausweises ist normalerweise auf 1 Jahr beschränkt, in speziellen Fällen kann die Gültigkeitsdauer jedoch ein Jahr übersteigen. Gebühr Fr. 20.00. Verlängerung Heimatausweis -Sind Sie bereits im Besitz eines Heimatausweises, dessen Gültigkeit demnächst abläuft und Ihre Situation ist immer noch unverändert? Sie haben die Möglichkeit, den Ausweis bei uns zu verlängern. Schicken Sie uns den bisherigen Heimatausweis zu. Sie können den neuen Heimatausweis online bestellen. Gebühr Fr. 20.00.
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Beglaubigungen Unterschriften
Beglaubigungen Unterschriften
Im Kanton Bern können nur Notare Unterschriften beglaubigen. Die Einwohnergemeinde Moosseedorf kann nur bestätigen, dass Einwohnerinnen und Einwohner in Moosseedorf Wohnsitz haben. Dazu können Sie zu den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter vorsprechen. Bitte bringen Sie einen amtlichen Ausweis mit. Beglaubigungen können wir keine vornehmen.
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Behinderte Personen, Parkerleichterungen
Behinderte Personen, Parkerleichterungen
Ab 01. Juli 2006 ist für die Bewilligung von Parkerleichterungsausweise für gehbehinderte Personen (Parkkarten) das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) im Kanton Bern zuständig. Informationen erhalten Sie uns dem oben aufgeführten Link.
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Beistandschaft
Beistandschaft
Für das Einleiten und Anordnen von Beistandschaften nach Art. 393 bis 398ZGB ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Nord zuständig. Weitere Informationen können Sie der Homepage der KESB entnehmen.
Kontakt:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bernstrasse 5
Postfach 207
3312 Fraubrunnen
Tel. 031 635 20 50
Fax 031 635 20 99
info.kesb-mn@jgk.be.ch
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Betreibungsregisterauszug
Betreibungsregisterauszug
Einwohnerinnen und Einwohner von Moosseedorf müssen den Betreibungsregisterauszug beim Betreibungs- und Konkursamt Bern-Mittelland bestellen. Betreibungs- und Konkursamt Bern Mittelland, Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen,Tel. 031 635 92 00. Unter Aktuelles/Links finden Sie die direkte Verbindung.
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Bevölkerungsschutz - Zivilschutz
Bevölkerungsschutz - Zivilschutz
Moosseedorf ist mit den Gemeinden Iffwil, Jegenstorf, Mattstetten, Münchringen, Urtenen-Schönbühl und Zuzwil dem Bevölkerungsschutz Grauholz angeschlossen. Bevölkerungsschutz Grauholz, Barbara Gross, Postfach 112, 3303 Jegenstorf, Tel. 031 761 10 61. Unter Aktuelles/Links finden Sie die direkte Verbindung.
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Burgerhütte
Burgerhütte
Sie möchten die Waldhütte der Burgergemeinde im Williwald mieten? Informationen und Kontakt: Peter Bill, Burgergemeindepräsident, 079, 300 38 00 / Reservation bei Dora Bögli, Unterweg, 3302 Moosseedorf, 031 859 05 49
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Datensperre
Datensperre
Sie wollen Ihre Daten sperren lassen. Jede betroffene Person kann die Bekanntgabe ihrer Daten sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist. Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig, wenn - die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist - die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt. Wollen Sie Ihre Daten sperren lassen, so senden Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular zurück. Besten Dank.
Download:
Datensperre
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Dienstleistungen
Dienstleistungen
Es ist uns ein grosses Anliegen, Sie kundenfreundlich und kompetent zu beraten. Unser Verwaltungsteam arbeitet bereichsübergreifend, aber trotzdem zielorientiert. Der Dienstleistungspool nimmt im Monat durchschnittlich 290 Telefonanrufe entgegen und berät im Monat durchschnittlich 375 Personen am Schalter. Dies ergibt im Jahr: - 3480 Telefonanrufe - 4500 Schaltergespräche
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Einbürgerungen
Einbürgerungen
Sie möchten sich einbürgern lassen. Es gibt die ordentliche und die erleichterte Einbürgerung. Für das ordentliche Einbürgerungsverfahren sind die Gemeinden, Kantone und der Bund gemeinsam zuständig. Die Gesuchsunterlagen erhalten Sie bei uns am Schalter. Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung wird vom Bundesamt für Migration behandelt. Die Gesuchunterlagen erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung. Weitere Informationen erhalten Sie über den oben aufgeführten Link. Bundesamt für Migration, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Tel: 031 325 11 11.
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Feuerwehr
Feuerwehr
In der Feuerwehr Moosseedorf sorgen 70 engagierte Männer und Frauen für Ihre Sicherheit rund um die Uhr. Das richtige Verhalten bei einem Brandausbruch ist entscheidend für den Schutz von Menschen und Sachwerten. Allzu häufig wird die Feuerwehr erst nach misslungenen Löschversuchen alarmiert. Damit gehen kostbare Minuten verloren. Bei Brandausbruch gilt der Grundsatz Alarmieren - Retten - Löschen! Es soll ruhig und überlegt vorgegangen werden, Panik ist zu vermeiden. - Zuerst Feuerwehr alarmieren: Tel. Nr. 118 (Ort, Strasse und Ereignis sowie Name und Adresse des Anrufers angeben) Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Feuerwehr Moosseedorf (obenstehender Link).
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Finanzhaushalt
Finanzhaushalt
Die Instrumente für die Führung des Finanzhaushaltes sind der Finanzplan, das Budget, die Jahresrechnung, die Liquiditätsplanung und die Vermögensverwaltung.
Mehr Informationen und aktuelle Dokumente zum herunterladen unter Verwaltung / Abteilungen / Finanzen & Steuern
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Forstwesen
Forstwesen
Waldabteilung 6 Burgdorf-Oberaargau Bern, Zürichstrasse 18, 3425 Koppigen, Telefon 034 413 77 99, Telefax 034 413 77 89, E-Mail waldabteilung6@vol.be.ch. Revierförster, Thomas Gut, Waldeckstrasse 7, 3315 Bätterkinden, Mobile 079 222 45 62
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Fundbüro
Fundbüro
Sie haben einen Gegenstand verloren oder gefunden. Das offizielle Fundbüro in Moosseedorf führt die Gemeindeverwaltung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder suchen Sie auf der Website nach Ihrem Gegenstand.
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Gastgewerbebewilligungen
Gastgewerbebewilligungen
Sie möchten einen öffentlichen Anlass durchführen und dabei Speisen und Getränke ausgeben. Das Regierungsstatthalteramt erteilt Ihnen die Bewilligung. Das Gesuchsfomular können Sie unter oben aufgeführtem Link ausdrucken. Sie finden unter dem Link auch das Gesuchsformular für eine Überzeitbewilligung. Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, von gebrannten alkoholischen Getränken unter 18 Jahren und der Verkauf von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ebenfalls unter 18 Jahren ist verboten. Es bedarf für jeden bewilligungspflichtigen Anlass ein Jugendschutzkonzept.
Download:
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Geburt / Geburtsschein
Geburt / Geburtsschein
Jede Geburt wird vom Zivilstandsamt am Geburtsort registriert. Nach der Beurkundung des Zivilstandsamtes erhält die Einwohner- bzw. die Fremdenkontrolle eine Mitteilung. Die Registrierung in der Einwohner- bzw. Fremdenkontrolle erfolgt danach automatisch. Den Geburtsschein können Sie beim Zivilstandsamt des Geburtsortes bestellen. Klicken Sie auf den Link, um weitere Informationen zum Thema Geburt zu erhalten.
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Heimatausweis
Heimatausweis
Falls Sie sich unter der Woche aus beruflichen oder anderen Gründen in einer anderen Gemeinde aufhalten, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter/in anmelden. Wir stellen Ihnen gerne einen Heimatausweis zu. Sie können den Heimatausweis online bestellen. Die Gültigkeit des Heimatausweises ist normalerweise auf 1 Jahr beschränkt, in speziellen Fällen kann die Gültigkeitsdauer jedoch ein Jahr übersteigen. Gebühr Fr. 20.00. Verlängerung Heimatausweis: Sind Sie bereits im Besitz eines Heimatausweises, dessen Gültigkeit demnächst abläuft und Ihre Situation ist immer noch unverändert? Sie haben die Möglichkeit, den Ausweis bei uns zu verlängern. Senden Sie uns den bisherigen Heimatausweis zurück. Sie können online einen neuen Heimatausweis bestellen. Gebühr Fr. 20.00.
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Heimatschein
Heimatschein
Jede Schweizerin und jeder Schweizer hat spätestens bei Volljährigkeit an ihrem/seinem Wohnsitz einen Heimatschein zu hinterlegen. Wir werden daher zum Zeitpunkt der Volljährigkeit oder bei Eintreffen von Zivilstandänderungen für Sie beim Zivilstandsamt Ihrer Heimatgemeinde einen Heimatschein bestellen. Die Gebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.
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Hundetaxe
Hundetaxe
Im August wird den registrierten Hundehaltern die Hundetaxe für das laufende Jahr automatisch in Rechnung gestellt. Die Taxe beträgt zur Zeit Fr. 100.00 pro Hund und Jahr und ist für jeden am Stichtag 1. August in der Gemeinde gehaltenen Hund zu bezahlen. Von der Taxe befreit sind Polizei-, Blinden-, Militär-, Sanitäts- und Lawinenhunde. Die Einstufung in diese Sonderklasse muss durch den Halter nachgewiesen werden. Ebenfalls befreit sind Hunde, die am Stichtag noch nicht 3 Monate alt sind. Da die Tollwut-Schutzimpfung nicht mehr obligatorisch ist, muss das Zeugnis nicht mehr vorgewiesen werden. Wir machen aber darauf aufmerksam, dass bei Grenzübertritten die jährliche Impfung nach wie vor vorgeschrieben ist. Ihr Hund behält die gleiche Marke und somit auch die gleiche Nummer. Bei Verlust oder dergleichen können am Schalter Ersatzmarken bezogen werden.
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Informatik
Informatik
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Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
Kommt ein Elternteil der Unterhaltspflicht gegenüber einem unmündigen Kind nicht nach, können die laufenden Unterhaltsbeiträge durch die Wohnsitzgemeinde bis zum Betrag der maximalen einfachen Halbwaisenrente bevorschusst werden. Für Fragen bezüglich der Inkassohilfe wenden Sie sich bitten an: Sozialdienst Münchenbuchsee, Fellenbergstrasse 9, 3053 Münchenbuchsee, Tel. 031 868 38 38
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Integration
Integration
Die Integration von der ausländischen Bevölkerung ist uns sehr wichtig. In Moosseedorf gibt es verschiedene Angebote dazu. Klicken Sie auf den Link um zu den Angeboten und den wichtigen Adressen zu gelangen.
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Kultur
Kultur
Im Jahr 2005 wurde der Kulturverein kultur@moosseedorf gegründet. Dieser bietet ein interessantes Kulturangebot vor Ort. Information und Kontakt: Herrn Jakob Gillmann, Seerosenstrasse 15, Tel: 031 859 28 73, kultur@moosseedorf.ch.
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Lohnausweis
Lohnausweis
Hier erhalten Sie wichtige Informationen zum neuen Lohnausweis. Gleichzeitig können Sie unter der Adresse Lohnausweise bestellen.
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Mehrfahrtenkarten
Mehrfahrtenkarten
Die Einwohnergemeinde Moosseedorf verbilligt die Mehrfahrtenkarten des Libero Tarifverbundes und leistet damit einen aktiven Beitrag zur Förderung des öffentlichen Verkehrs. Anrecht auf eine verbilligte Mehrfahrtenkarte haben ausschliesslich Einwohner und Einwohnerinnen von Moosseedorf. Die verbilligten Mehrfahrtenkarten sind am Schalter der Gemeindeverwaltung erhältlich.
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Mietamt
Mietamt
Das Mietamt ist Beratungs- und Schlichtungsstelle im Sinne des Bundesbeschlusses über Massnahmen gegen Missbräuche im Mietwesen.
Ab 1. Januar 2011 werden die Mietämter in den bernischen Gemeinden aufgehoben. Für die Gemeinde Moosseedorf ist folgende Schlichtungsstelle zuständig:
Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland
Effingerstrasse 34
3008 Bern
Telefon: 031 635 47 50
Fax: 031 635 47 51
E-Mail
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Militär / Waffenplatz Sand
Militär / Waffenplatz Sand
Der nächste Wk steht bevor - aber wann? Unter dem oben aufgeführten Link können Sie den Termin abrufen. Waffenplatz Sand Informationen und Kontakt: Waffenplatz Sand, Waffenplatzverwaltung, Grauholzstr. 16, 3322 Urtenen-Schönbühl, Tel. 031 850 00 40
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Mobility Carsharing
Mobility Carsharing
Carsharing ist die clevere Art Auto zu fahren: Sie sind jederzeit mobil, ohne die Verpflichtungen, die ein eigenes Auto mit sich bringt. In Moosseedorf steht Ihnen ein Mobility-Fahrzeug auf dem Parkplatz des Kirchgemeindehauses (Moosstrasse 4), in unmittelbarer Nähe des RBS-Bahnhofes, zur Verfügung. Kontakt: Andreas Blumenstein, Sektionsleiter Bern, c/o Büro für Mobilität AG, Hirschengraben 2, 3011 Bern, a.blumenstein@mobility.ch, 031 311 93 63.
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Musikschule Moossee
Musikschule Moossee
Sie möchten Ihr Kind musikalisch ausbilden lassen. Wenden Sie sich bitte an die Musikschule Moossee. Informationen und Kontakt: Musikschule Moossee, Schulleitung, Gerrit Boeschoten, Längassstrasse 20, 3012 Bern, Nat. 078 775 81 95, gavia@sunrise.ch
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Mütter-, Väterberatungsstelle
Mütter-, Väterberatungsstelle
Die Mütter- und Väterberatung hat die Geschäftsstelle an der Frankenstrasse 1, 3018 Bern.
Telefonische Kurzberatung erhalten Sie unter der Nummer 031 762 06 70, Wochentags von 8 bis 11 Uhr.
E-Mail
Beratungsstelle für Eltern mit Kindern bis 5 Jahren.
Alle Informationen zum umfassenden und kostenlsoen Angebot, den lokalen Beratungsstellen und - zeiten finden Sie unter: www.mvb-be.ch
Mütter- und Väterberatung Kanton Bern Geschäftsstelle Bollwerk 21 3012 Bern Mo-Fr 08.00 - 11.00 Uhr Tel. 031 300 5000 E-Mail
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Namensänderung
Namensänderung
Für Namensänderungsgesuche ist die Zivilstandsfachstelle verantwortlich. Die Regierung des Wohnsitzkantons kann einer Person die Änderung des Namens bewilligen, wenn wichtige Gründe gemäss Art. 30 Absatz 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vorliegen. Als Name gilt der Familien- und Vorname, der in den Zivilstandsregistern eingetragen ist. Nicht unter diese Bestimmung fallen Rufnamen, Pseudonyme, Künstlernamen, etc. Das Gesuch um Namensänderung ist schriftlich an die Zivilstandsfachstelle Eigerstrasse 73 3011 Bern zu richten, sofern die betroffene Person im Kanton Bern wohnhaft ist. Das Gesuch muss eine detaillierte Begründung enthalten. Im Weiteren ist konkret zu formulieren, welche Nachteile mit der beantragten Namensänderung beseitigt werden könnten. Die Kosten für einen Entscheid betragen mindestens Fr. 300.- und maximal Fr. 1'000.-.
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Oeffentlicher Verkehr ÖV
Oeffentlicher Verkehr ÖV
Der oben aufgeführt Link führt Sie zu den hervorragenden Verkehrsanbindungen.
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Oeffentlichkeitsarbeit
Oeffentlichkeitsarbeit
Wir informieren Sie gerne über das Geschehen in der Gemeinde. Informationen und Mitteilungen werden periodisch über die Homepage, die Medien der Region, das Mitteilungsblatt am moossee, Publikationen im Fraubrunner Anzeiger sowie mit Botschaften an die Stimmberechtigten und Aushang in den Schaukästen vermittelt. Weiter umfasst die Öffentlichkeitsarbeit die Organisation öffenlicher Anlässe wie Neuzuzügeranlass, Integrationsanlass, Neujahrsapéro und Gewerbeapéro.
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Oeffnungszeiten Verwaltung
Oeffnungszeiten Verwaltung
Öffnungszeiten Verwaltung
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Pass / Identitätskarten
Pass / Identitätskarten
Seit 1. März 2010 können keine Pässe und Identitätskarten mehr auf der Gemeinde beantragt werden. Weitere Infos über das neue Antragsverfahren finden Sie unter folgenden Links: www.schweizerpass.ch
Download:
Flyer Antragsverfahren Pass und Identitätskarte
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Pilzkontrolle
Pilzkontrolle
Die Gemeinden Jegenstorf, Moosseedorf, Münchenbuchsee, Schönbühl-Urtenen und Zollikofen führen gemeinsam Pilzkontrollen durch. Diese werden in der Regel im August, September und Oktober jeden Jahres, in der Garage der Gemeindeverwaltung Zollikofen durchgeführt. Die Daten werden im Internet, sowie einmal monatlich in den örtlichen Anzeigern publiziert. Um gefährliche Vergiftungen vorzubeugen, kann privates Sammelgut zur kostenlosen Kontrolle vorgewiesen werden. Erlaubt ist das Sammeln von zwei Kilogrammen pro Tag und Person. Das organisierte Sammeln von Pilzen in Gruppen ist verboten, ausgenommen Familien.
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Polizei
Polizei
Kantonspolizeiposten, Zentrumplatz 9, 3322 Urtenen-Schönbühl, Tel. 031 368 72 01. Für Ortspolizeiangelegenheiten wenden Sie sich bitte an den Gemeindepräsidenten, Peter Bill, Natel 079 300 38 00
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Raum- und Hallennutzung
Raum- und Hallennutzung
Sie finden alle zur Vermietung offenen Räumlichkeiten der Gemeinde Moosseedorf im Online-Reservations System.
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Schulkostenbeiträge
Schulkostenbeiträge
Die Einwohnergemeinde bezahlt keine Kostenanteile für Privatschulen. Stipendiengesuche können Sie bei der Erziehungsdirektion des Kantons Bern einreichen. Auskünfte erteilt: Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern, Tel: 031 633 85 11. Klicken Sie auf den Link, damit Sie das offizielle Gesuchsformular ausfüllen können.
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Sicherheit
Sicherheit
bfu - für Ihre Sicherheit! Die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu hat den gesetzlichen Auftrag, Unfälle nach Möglichkeit zu verhüten, die im Strassenverkehr, Sport, Privathaushalt und in der Freizeit geschehen. Sie tut dies durch: - Sicherheitserziehung für Kinder und Jugendliche - Fachliche und rechtliche Beratung für Behörden, Verbände, Firmen und Organisationen - Informationsblätter, Plakate, Filme und Lehrmittel - Spezielle Kampagnen. Unser bfu-Delegierter, Jonas Boronka, gibt Ihnen gerne Auskunft.
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Sozialhilfe
Sozialhilfe
Einwohnerinnen oder Einwohner in Moosseedorf, die sich in einer persönlichen Notlage befinden, wenden sich für eine Sozialberatung an den Regionalen Sozialdienst Münchenbuchsee. Dieser hilft Ratsuchenden bei persönlichen, finanziellen und familiären Schwierigkeiten. Der Sozialdienst erarbeitet gemeinsam Lösungen und ermutigen zu Eigenverantwortung und Selbstvertrauen. Er vermittelt bei Bedarf weiterführende Kontakte zu spezialisierten Institutionen und Beratungsstellen. Sozialdienst Münchenbuchsee, Fellenbergstrasse 9, 3053 Münchenbuchsee, Tel. 031 868 38 38.
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Spitex
Spitex
Die Gemeinde Moosseedorf gehört den Spitex-Diensten Grauholz an. Der zuständige Stützpunkt befindet sich in Schönbühl: 031 850 20 85 (Zentrum 34, 3322 Urtenen-Schönbühl)
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Steueranlagen
Steueranlagen
Im Jahr 2014 werden folgende Gemeindesteuern erhoben: Staatsteueranlage: 3.06 Gemeindesteueranlage: 1.32 Liegenschaftssteuer in Promille der amtlichen Werte 1.5 Feuerwehr-Ersatzabgabe in Prozent der einfachen Steuer: 10%, max. Fr. 450.00. Hundetaxe pro Tier Fr. 100.00
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Steuern
Steuern
Die Gemeindeverwaltung erfüllt im Bereich Steuern folgende Aufgaben: - Auskünfte bei Fragen und Problemen - Registerführung - Eingangskontrolle der Steuererklärungen - Gemeindesteuerteilungen - Kontrolle der Steuerteilungen - amtliche Bewertung - Liegenschaftssteuer - Feuerwehrersatzabgabe. Auf schriftliche Anfrage mit Interessennachweis erteilen wir Auskünfte über: - Steuerzahlen von natürlichen und juristische Personen - Auszug Amtliche Bewertung. Auf der Homepage der kant. Steuerverwaltung (s. Link oben) erhalten Sie alle Informationen zu Steuerfragen.
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Strafregisterauszug
Strafregisterauszug
Sie benötigen einen Strafregisterauszug - Sie können diesen einfach über den oben aufgeführten Link direkt über Internet bestellen. Falls Sie über keinen Internetzugang verfügen, können Sie diesen bei der Poststelle Moosseedorf beantragen. Ein Auszug aus dem Strafregister darf nur über die eigene Person verlangt werden. Gebühr: Fr. 20.00 (ist vorgänig auf PC 30-4068-2 einzubezahlen). Dem Gesuch ist eine lesbare Fotokopie eines amtlichen und aktuellen Ausweises (z. B. Pass, ID-Karte beidseitig, Niederlassungsbewilligung etc.) beizulegen. (Keinen Originalausweis beilegen!).
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Tageskarten
Tageskarten
Die Gemeinde Moosseedorf stellt seinen Einwohnern und den Einwohnern von Wiggiswil und Deisswil 8 SBB-Tageskarten zur Verfügung. Sie könnnen die Karten unter dem oben aufgeführten Link reservieren.
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Tiermeldezentrale
Tiermeldezentrale
Sie vermissen Ihr Haustier? Der Förderverein Schweizerische Tiermeldezentrale STMZ nimmt im Auftrag des Kantons Meldungen von gefundenen und entlaufenen Tieren entgegen. Schweizerische Tiermeldezentrale STMZ, Postfach 461, 6052 Hergiswil, 041 632 48 90.
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Todesfall, Siegelung
Todesfall, Siegelung
Gestützt auf Artikel 11 der kant. Inventarverordnung müssen wir bei einem Todesfalls innert 7 Tagen eine Siegelung durchführen. Wir werden mit Ihnen innerhalb der Frist einen Termin vereinbaren um ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Folgende Unterlagen sind bei der Aufnahme bereit zu halten: - vorhandenes Testament, Ehe- oder Erbvertrag - letzte Steuererklärung - Auszüge Sparkonten und andere Vermögenswerte - Versicherungspolicen - Adressen der Erben
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Umzug innerhalb der Gemeinde
Umzug innerhalb der Gemeinde
Sie sind innerhalb der Gemeinde Moosseedorf umgezogen. Bitte melden Sie uns Ihren Umzug innert 14 Tagen. Sie haben hier die Möglichkeit, uns den Umzug Online zu übermitteln. Klicken Sie auf das Onlineformular
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Verlängerungen Aufenthaltsbewilligungen
Verlängerungen Aufenthaltsbewilligungen
Ungefähr zwei Monate vor Ablauf der Kontrollfrist, stellt das Bundesamt für Migration Personen mit Aufenthaltsbewilligung B oder C automatisch eine Verfallsanzeige zu. Füllen Sie diese vollständig aus und reichen Sie diese zusammen mit einer Kopie des Passes bei der Fremdenkontrolle ein. Selbstverständlich können Sie die Verfallsanzeige direkt am Schalter abgeben. Bringen Sie bitte den Pass mit.
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Waffenerwerbsscheine
Waffenerwerbsscheine
Sie wollen eine Waffe erwerben. Dazu benötigen Sie einen Waffenerwerbsschein. Eine Bewilligung ist auch erforderlich für den Erwerb von Waffenbestandteilen. Das entsprechende Gesuch können Sie bei uns beziehen und ausfüllen oder auf der Homepage der KAPO Bern herunterladen und bei uns am Schalter mit einem Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als drei Monate, und einer Kopie eines amtlichen Ausweises abgeben. Zum Tragen einer Waffe wird eine zusätzliche Waffentragbewilligung benötigt. Für Sportschützen und Waffensammler ist keine Tragbewilligung erforderlich. Die Gemeinde prüft die Voraussetzungen zum Waffenerwerb und überweist das Gesuch der Kantonspolizei zum Entscheid. Die Gebühren betragen je nach Waffe zwischen Fr. 20.-- und Fr. 50.-- und werden vom Kanton erhoben.
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Wegzug Ausländer/in
Wegzug Ausländer/in
Sie werden die Gemeinde Moosseedorf demnächst verlassen. Damit wir die Abmeldung vornehmen können, bitten wir Sie, folgende Unterlagen mitzubringen: - Pass und Ausländerausweis - neue Wohnadresse. Bei einem Wegzug ins Ausland wird zusätzlich eine Vertreteradresse in der Schweiz verlangt. In diesem Fall bitte frühzeitig mit dem Steuerbüro Kontakt aufnehmen. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.
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Wegzug Schweizer/in
Wegzug Schweizer/in
Sie werden demnächst die Gemeinde Moosseedorf verlassen. Spätestens am Tage des Wegzuges müssen Sie sich am Schalter der Gemeinde abmelden. Gegen Abgabe des Niederlassungsausweises/Aufenthaltsausweises händigen wir Ihnen den Heimatschein/Heimatausweis aus. Zusätzlich benötigen wir die neue Wohnadresse. Bei einem Wegzug ins Ausland wird zusätzlich eine Vertreteradresse in der Schweiz verlangt. Sie können sich hier auch Online abmelden. Militärdienstpflichtige müssen sich zusätzlich beim Sektionschef, Zivilschutzpflichtige bei der Geschäftsstelle des Bevölkerungsschutz Gauholz abmelden. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.
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Wildhüter
Wildhüter
seit 1.1.2014 wurde das Jagdinspektorat neu organisiert. Bitte melden Sie sich für Fragen unter der Gratis Telefon-Nummer 0800 940 100
Download:
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Wirkungsorientierte Verwaltungsführung
Wirkungsorientierte Verwaltungsführung
Die Gemeinde Moosseedorf praktiziert seit 2004 die wirkungsorientierte Verwaltungsführung. Bisher wurden folgende Schritte eingeleitet: - Überarbeitung des Leitbildes 2000 - Erarbeiten Strategiepapier, Legislaturziele und Massnahmenplanung - Festlegung Leistungen, Teilleistungen, Indikatoren und Standarts - Flächendeckene Einführung der Arbeitszeiterfassung auf den Leistungen und Teilleistungen - Einführung der Kostenrechnung als Schattenrechnung zum HRM
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Wohnsitzbescheinigung
Wohnsitzbescheinigung
Sie benötigen für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck eine Wohnsitzbescheinigung. Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung online bestellen oder direkt am Schalter beziehen. Gebühr: Fr. 20.00
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Zahlungsverbindung
Zahlungsverbindung
Sie haben von der Gemeinde eine Rechnung erhalten. - bezahlen Sie ausschliesslich mit dem vorgedruckten Einzahlungsschein - haben Sie diesen verloren, verlangen Sie ein Doppel der Rechnung. Für sonstige Zahlungen an die Gemeinde verwenden Sie bitte folgendes PC-Konto: 30-3698-4, Finanzverwaltung Moosseedorf, 3302 Moosseedorf. Um Rückfragen zu vermeiden, unbedingt Zahlungszweck angeben. Vielen Dank.
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