05. Mär 2024
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Der Gemeinderat Moosseedorf bringt gestützt auf Art. 23 des Wasserbaugesetzes des Kantons Bern vom 14. Februar 1989 den Wasserbauplan Moosmattbach zur öffentlichen
Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen liegen vor der Gemeindeversammlung, am 5. März 2024 von 18.30 Uhr – 19.30 Uhr im Foyer des Kirchgemeindehauses zur Einsicht auf. Fachleute stehen für Fragen zur Verfügung. Zu Beginn der Gemeindeversammlung wird eine kurze Präsentation abgehalten.
Die Unterlagen liegen vom Freitag, 8. März 2024 bis Montag, 15. April 2024 auf der Gemeindeverwaltung Moosseedorf zur Einsicht auf. Sie sind auch auf der Website www.moosseedorf.ch einsehbar.
Mittels Voranmeldung besteht auch die Möglichkeit, die Planung mit den Fachleuten und Behörden zu besprechen und zwar:
Moosseedorf, 13. Februar 2024
Der Gemeinderat