17. Nov 2022
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Moosseedorf an der Urnenabstimmung vom 31. Januar 2021 beschlossene Revision der Ortsplanung (inklusiv die an der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2021 beschlossenen ZöN N „Schweizer Fischzentrum Moossee“) sowie die vom Gemeinderat am 9. Mai 2022 und am 25. August 2022 beschlossenen geringfügigen Anpassungen dazu in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt.
Die Unterlagen zur Ortsplanungsrevision treten vorbehältlich allfälliger Beschwerden am Tag nach der ersten Publikation am 19. November 2022 in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Moosseedorf, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland in Ostermundigen und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Moosseedorf, 14. November 2022
Der Gemeinderat