17. Jun 2022
Geringfügige Änderung / Unterlagen Ortsplanungsrevision gemäss Urnenabstimmung vom 31. Januar 2021
bestehend aus:
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Moosseedorf hat am 9. Mai 2022 die vorerwähnten Änderungen zur Ortsplanungsrevision (Nachgang zur Urnenabstimmung vom 31. Januar 2021), wie sie vom 25. März 2022 bis 25. April 2022 öffentlich aufgelegt wurden, im geringfügigen Verfahren beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung oder unter www.moosseedorf.ch eingesehen werden.
Moosseedorf, 13. Juni 2022
Der Gemeinderat