Information über den Verkehrsrichtplan
Im Rahmen der öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision wurde der Wunsch geäussert, dass der behördenverbindliche Verkehrsrichtplan ebenfalls zur Einsicht offen gelegt wird. Den Bericht können Sie hier einsehen. Bitte beachten Sie, dass gegen den Bericht kein Rechtsmittel ergriffen werden kann.