05. Mär 2020
Geringfügige Änderung des Baureglements Anhang 1, Art. B „Zonen mit Planungspflicht (ZPP), ZPP Nr. 5 „Sandstrasse“
bestehend aus:
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Moosseedorf hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Baureglements Anhang 1, Art. B „Zonen mit Planungspflicht (ZPP), ZPP Nr. 5 „Sandstrasse“
am 2. März 2020 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung oder untenstehend eingesehen werden.
Moosseedorf, 3. März 2020
Der Gemeinderat