Einbürgerungen

Sie möchten sich einbürgern lassen?

Es gibt die ordentliche und die erleichterte Einbürgerung.

Für das ordentliche Einbürgerungsverfahren sind die Gemeinden, Kantone und der Bund gemeinsam zuständig. Falls Sie sich für eine ordentliche Einbürgerung interessieren, melden Sie sich bitte am Schalter der Gemeindeverwaltung. Gerne überprüfen wir, ob alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung wird vom Staatssekretariat für Migration (SEM) behandelt. Die Gesuchsunterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie direkt beim SEM. Staatssekretariat für Migration, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Tel: 058 465 11 11.

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Ordentliche Einbürgerung
Erleichterte Einbürgerung
zentrale Dienste (inkl. Einwohner- und Fremdenkontrolle)
Einbürgerungen

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