Auf allen öffentlichen Parkplätzen gilt die Gebührenpflicht von Montag bis Samstag von 6.00 bis 22.00 Uhr. Die ersten drei Stunden sind gratis. Ab drei Stunden gelten folgende Tarife:
(Beim Strandbad gelten die Tarife ab der ersten Minute)
In der ganzen Schweiz elektronisch parkieren - sowohl auf Strassenparkplätzen als auch in Parkings mit Schranken - die bequemste Art in Moosseedorf zu parkieren.
Parkbewilligung für die Zone 1 (Gemeindestrassen)
Möchten Sie eine Parkbewilligung (Monats-, Jahresparkbewilligung) für die Zone 1 (Gemeindestrassen) beantragen? Dann können Sie dies mittels folgendem Gesuch um Erteilung einer Parkbewilligung oder direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung erledigen. Bitte beachten Sie, dass für die Erteilung einer Parkbewilligung eine Kopie des Fahrzeugausweises eingereicht werden muss.
Für die Zonen 2 (Kirchgemeindehaus) und 3 (Strandbad) können keine Monats- und Jahresparkbewilligungen erteilt werden.
Parkieren mit Smartphone
Die Parkgebühren können Sie jederzeit bequem über Ihr Smartphone begleichen:
- Informieren und registrieren Sie sich kostenlos unter www.parkingpay.ch
- Nach Ihrer Anmeldung können Sie Ihre Parkgebühren ohne Gang zu einer Parkuhr begleichen. Eine Anleitung, wie dies funktioniert erhalten Sie mit der Anmeldung.
- Mit Parkingpaykönnen Sie in Zukunft in der ganzen Schweiz bargeldlos parkieren – auch in Parkings mit Schranken.
Bei Fragen hilft Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne (031 850 13 13).