02. Nov 2023
Versammlung der Einwohnergemeinde Moosseedorf, Donnerstag, 7. Dezember 2023, 19.30 Uhr, im Kirchgemeindehaus Moosseedorf
Die Geschäfte:
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Gemäss Art. 31 und Art. 36 der Gemeindeordnung können gegen die Traktanden 2 Gemeindeordnung, Genehmigung Totalrevision, und 7 Reglement über die politischen Rechte, Genehmigung Totalrevision, innert 30 Tagen nach der Bekanntmachung gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung das Referendum ergriffen werden.
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland innert 30 Tagen Beschwerde geführt werde (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Es wird auf die Rügepflicht hingewiesen (Art. 49a kant. Gemeindegesetz).
Zur Orientierung über die Geschäfte wird das Mitteilungsblatt „am moossee“ an alle Haushaltungen verteilt. Die stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger werden zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss an die Versammlung wird ein Apéro offeriert.
Gemeinderat Moosseedorf