Elektronisches Baubewilligungsverfahren "eBau" ab 1. März 2022 obligatorisch

01. Mär 2022

Mit eBau steht eine zentrale elektronische Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung. Gestützt auf den Beschluss des Regierungsrats des Kantons Bern ist die Verwendung von eBau ab 1. März 2022 obligatorisch.

eBau Logo
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eBau PC
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Das Baugesuch wird im eBau-Portal ausgefüllt. Die Pläne sowie die erforderlichen Beilagen werden ins eBau-Portal hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das ausgedruckte und unterschriebene Baugesuch, die unterzeichneten Baupläne sowie die unterzeichneten Beilagen sind bei der Gemeinde zweifach einzureichen. Dies ist vorderhand nötig, solange das Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG) noch eine Unterschrift von Hand verlangt.

Um ein Baugesuch im eBau-Portal erstellen zu können, ist wie folgt vorzugehen:

  1. Anmeldung unter www.belogin.ch.
  2. Unter Umwelt und Boden → eBau auf „zu eBau“ klicken.
  3. Freischaltcode eingeben und bestätigen.
  4. „Neues Dossier“ oder „Dossier bearbeiten“ anklicken.


Für die Verwendung von eBau ist ein BE-Login erforderlich. Falls Sie noch über keinen BE Login-Zugang verfügen, müssen Sie sich zuerst unter www.belogin.ch registrieren.

Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung (gemeinde@moosseedorf.ch / 031 850 13 13).

Bauabteilung

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