Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2020

30. Okt 2020

Versammlung der Einwohnergemeinde Moosseedorf, Samstag, 5. Dezember 2020, 09.00 Uhr, in der Dreifach-Turnhalle Schulhaus Staffel in Moosseedorf

Die Geschäfte

1. Budget 2021
    a) Genehmigung des Budgets 2021
    b) Festlegung der Steueranlage und der Gebührenansätze
    c) Orientierung über den Finanzplan 2021-2025

2. Gemeindewahlen 2021-2024
    a) Gemeindevizepräsidium
    b) 5 Mitglieder der Bildungskommission
    c) 6 Mitglieder der Kommission Planung, Umwelt und Energie
    d) 4 Mitglieder der Baukommission
    e) 4 Mitglieder der Finanzkommission
    f) 4 Mitglieder der Kommission Präsidiales
    g) Eventuell Ersatzwahl Mitglied Bildungskommission

3. Ortsplanungsrevision Moosseedorf – Genehmigung
    a) Genehmigung der Ortsplanungsrevision 2015 – 2020
    b) Genehmigung Zonenplan Siedlung und Landschaft
    c) Genehmigung Baureglement

4. Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Feuerwehr in der Region Moossee
    a) Genehmigung Anschluss an die „Feuerwehr Region Moossee“.
    b) Genehmigung Reglement für die Aufgabenübertragung «Feuerwehr»
    c) Kompetenzerteilung an Gemeinderat, den Wertausgleich der übertragenen Mobilien der Feuerwehr Moosseedorf mit den zuständigen Organen des Gemeindeunternehmens zu vereinbaren.
    d) Genehmigung Reglement Ersatzabgabe Feuerwehr
    e) Aufhebung Feuerwehrreglement

5. Reglement Spezialfinanzierung Uferschutz Moossee – Genehmigung

6. Bestattungs- und Friedhofreglement / Gebührentarif (Rahmentarife), Genehmigung Reglement und Gebührenrahmen

7. Verschiedenes
    - Verabschiedungen Peter Bill und Peter Kräuchi

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und sind auf der Homepage aufgeschaltet.

Gemäss Art. 31 und Art. 36 der Gemeindeordnung kann gegen das Traktandum 3 Ortsplanungsrevision Moosseedorf - Genehmigung innert 30 Tagen nach der Bekanntmachung gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung das Referendum ergriffen werden.

Gegen Versammlungsbeschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland innert 30 Tagen Beschwerde geführt werde (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Es wird auf die Rügepflicht hingewiesen (Art. 49a kant. Gemeindegesetz).

Zur Orientierung über die Geschäfte wird das Mitteilungsblatt „am moossee“ an alle Haushaltungen verteilt. Die stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger werden zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.

Für die Durchführung der Gemeindeversammlung liegt ein Schutzkonzept gemäss COVID-19-Verordnung besondere Lage Art. 4 vor. Das Schutzkonzept wird auf der Homepage der Gemeinde Moosseedorf veröffentlicht. Bitte erscheinen Sie frühzeitig zur Versammlung, der Einlass erfolgt gestaffelt. Für die Versammlung gilt eine generelle Maskenpflicht. Masken werden durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt.

Gemeinderat Moosseedorf

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen