30. Apr 2020
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern verschickt zurzeit über 550ʼ000 Rechnungen über insgesamt über 2 Milliarden Franken für die erste Steuerrate 2020 der Kantons- und Gemeindesteuern.
Die Ratenrechnungen für das Steuerjahr 2020 beruhen auf den Einkünften, die in der Vergangenheit erzielt wurden und sind deshalb möglicherweise zu hoch. Aufgrund der schwierigen Lage genügt es, nur jenen Teil zu zahlen, der voraussichtlich geschuldet ist.
Falls die steuerpflichtigen Personen doch den ganzen Betrag bezahlen, erhalten sie auf der zu viel bezahlten Summe einen Vergütungszins von 0,5 Prozent. Zahlen sie ihre Steuern für das Steuerjahr 2020 bereits im Voraus, erhalten sie auf den entsprechenden Beträgen neu einen Vorauszahlungszins von 0,5 Prozent.
Bei verspäteten Steuerzahlungen ist bei den Kantons- und Gemeindesteuern für das Steuerjahr 2020 kein Verzugszins geschuldet. Ein vergleichbarer Verzicht auf Verzugszinsen gilt auch bei der direkten Bundessteuer.