02. Feb 2024
Versammlung der Einwohnergemeinde Moosseedorf, Dienstag, 5. März 2024, 19.30 Uhr, im Kirchgemeindehaus Moosseedorf
Die Geschäfte:
Information über die Mitwirkung zum Wasserbauplan Moosmattbach
Information über die Projekte / Vision 2032
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Gemäss Art. 31 und Art. 36 der Gemeindeordnung kann gegen das Traktandum 3, Kauf Parzelle Nr. 320, Sandstrasse, Genehmigung Verpflichtungskredit von CHF 1,98 Mio. innert 30 Tagen nach der Bekanntmachung gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung das Referendum ergriffen werden.
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland innert 30 Tagen Beschwerde geführt werden (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Es wird auf die Rügepflicht hingewiesen (Art. 49a kant. Gemeindegesetz).
Zur Orientierung über die Geschäfte wird das Mitteilungsblatt „am moossee“ an alle Haushaltungen verteilt. Die stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger werden zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Gemeinderat Moosseedorf