Das BeMo Begegnungszentrum Moosseedorf ist seit 2021 in der Pilotphase. Das Pilotprojekt läuft per Ende 2024 aus. Dieses Projekt der Gemeinde soll bewirken, dass die Einwohner*innen Moosseedorfs sich dem Gemeinwesen zugehörig fühlen und Prozesse sowie das Dorf mitgestalten. Das Begegnungszentrum fördert, dass aus blossem Nebeneinander ein Miteinander und Füreinander wird. Es verbindet die Einwohner*innen der Gemeinde untereinander und mit ihrer Wohngemeinde. Es schafft einen wichtigen Begegnungsort, Zugehörigkeit und einen Ort mit Atmosphäre. Das Begegnungszentrum schafft zudem Struktur sowie Kultur und bietet Platz, Infrastruktur und weitere Möglichkeiten, um sich persönlich weiterzuentwickeln, sich Kompetenzen anzueignen, zu gestalten, zu erfinden, sich einzubringen und auszutauschen für eine gemeinsame nachhaltige Zukunft innerhalb der Gemeinde.
Der Gemeinderat hat das Pilotprojekt ausgewertet und eine Neuausrichtung beschlossen. Das neue Begegnungszentrum soll besser strukturiert und auf folgende Schwerpunkte fokussiert werden:
- Stärkung der offenen Kinder- und Jugendarbeit; Zielgruppe 6 – 20 Jahre
- Stärkung und zielgerichtete Ergänzung von soziokulturellen Angeboten, insbesondere «Aktionsmonat moosseedorf miteinander»; Zielgruppe gesamte Bevölkerung
- Förderung von kulturellen Anlässen und Veranstaltungen; Zielgruppe Gesamte Bevölkerung
- Förderung des Vereinsleben in der Gemeinde; Zielgruppe Vereine, Organisationen und Institutionen
Die Vermietung richtet sich nach der Verordnung für die Benützung von gemeindeeigenen Räumen, Anlagen und Geräten der Gemeinde Moosseedorf:
Art. 13 ff Verordnung für die Benützung von gemeindeeigenen Räumen, Anlagen und Geräten der Gemeinde Moosseedorf
Für die Benutzung werden drei unterschiedliche Tarife festgelegt:
Tarif A
Ortsansässige Vereine gemäss Vereinsverzeichnis der Gemeinde, kommunale politische Parteien und gemeinnützige Organisationen sowie ortsansässige Stockwerkeigentümergemeinschaften. Ohne Wirtschaftsbetrieb und ohne kommerziellen Charakter.
Tarif B
Ortsansässige Vereine gemäss Vereinsverzeichnis der Gemeinde, kommunale politische Parteien und gemeinnützige Organisationen. Mit Wirtschaftsbetrieb und/oder mit kommerziellem Charakter.
Tarif C
Private Personen und weitere Institutionen, nicht ortsansässige Vereine. Weitere nicht unter Tarif A und B aufgeführte Organisationen.
Regional tätige Vereine und Organisationen gelten als ortsansässig, wenn nachweislich mindestens 10 Mitglieder ihren Wohnsitz in Moosseedorf haben. Der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin hat den Nachweis zu erbringen. Über die definitive Aufnahme auf der Vereinsliste entscheidet die zuständige Behörde der Gemeindeverwaltung.
Die Gebühren gelten pro Reservation.
Ortsansässigen Vereinen wird für einen Vereinsanlass pro Jahr (Unterhaltungsabend, Lotto etc.) die Miete erlassen.
Allfällige zusätzliche Kosten der Hauswartschaft werden gemäss Art. 16 Verordnung für die Benützung von gemeindeeigenen Räumen, Anlagen und Geräten verrechnet. Tarife des Club Alive werden 1:1 weiterverrechnet.
Für die ständigen Mietenden werden die Mietbedingungen separat vereinbart.