Baubewilligungsverfahren

Sie planen ein Bauvorhaben? - wir beraten Sie gerne

Die Gemeinde Moosseedorf verfügt über die volle Baubewilligungskompetenz nach Art. 33 Abs. 3 des Kant. Baugesetzes.

Wir sind bestrebt, das Baubewilligungsverfahren möglichst zügig durchzuführen. Dies bedingt, dass die Gesuchsformulare vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen versehen sind. Bei grösseren Bauvorhaben empfiehlt es sich, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen. Dadurch können vorhandene Auflagen bereits in der Projektierung mitberücksichtigt werden.

Allgemeines

Bauten, Anlagen und Einrichtungen gemäss bernischem Baugesetz erfordern eine Baubewilligung. Dies gilt insbesondere für:

  • Die Erstellung (Neubau), die wesentliche Änderung (Umbau, Anbau), die wesentliche Zweckänderung (z.B. aus Mehllager wird Wohnraum) und den Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen und sonstigen Bauten.
  • Errichtung oder Erweiterung von Lager- und Abstellplätzen, Ablagerungs- und Materialentnahme-stellen (z.B. Kiesgruben).
  • Wesentliche Terrainveränderungen (Aufschüttungen, Abgrabungen).

Keine Baubewilligung ist erforderlich für

  • Bauvorhaben die der eidgenössischen Gesetzgebung unterliegen.
  • Reine Unterhaltsarbeiten, geringfügige Bauvorhaben und für eine kurze Dauer erstellte Bauten und Anlagen.
  • Anlagen zur Gewinnung von erneuerbarer Energie, sofern die Richtlinien des Kantons Bern eingehalten werden.

Ohne Baubewilligung darf nicht gebaut werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Vorhaben eine Baubewilligung benötigt, so kontaktieren Sie bitte die Bauverwaltung.

Profilierung

Beim Einreichen des Baugesuches sind die Umrisse des Bauvorhabens im entsprechenden Gelände zu markieren (Ecken, Höhen, Dachneigung, Dachlinien, Dachbrüstung bei Flachdächern, Höhe Erdgeschossboden). Profile sind stehen zu lassen bis eine Baubewilligung erteilt oder ein Bauabschlag erfolgt ist. Keine Profile müssen aufgestellt werden, wenn es sich um ein Bauvorhaben im vereinfachten Baubewilligungsverfahren handelt und die Zustimmungen der betroffenen Nachbarn vorhanden sind.

Tipps zur Beschleunigung des Verfahrens

Nebst den Behörden können auch die Gesuchstellenden zu einem raschen und effizienten Verfahrensablauf beitragen durch

  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Bauabteilung
  • Einholen von Informationen über geltende und allenfalls in Aussicht stehende neue Vorschriften.
  • Einreichen der vollständigen Gesuchformulare und Pläne in der verlangten Anzahl. Die Anzahl ist auf den jeweiligen Formularen angegeben.
  • Beilegen der begründeten Ausnahmegesuche.
  • Bei Unsicherheiten vorher auf der Bauverwaltung nachfragen, welche Unterlagen einzureichen sind.
  • Datum und Unterschrift der Gesuchstellenden und Projektverfassenden und falls nötig der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer auf dem Baugesuch und den Projektplänen nicht vergessen.

Wir bitten Sie, unten aufgeführte Checkliste für Baugesuche zu beachten. Ob ein Bauvorhaben bauwilligungspflichtig ist oder nicht entnehmen Sie dem unten angefügten Dekret über das Baubewilligungsverfahren.

Eingabe Baugesuch

Über eBau können Sie Ihr Baugesuch online eingeben.

Schlusskontrolle

Vergessen Sie bitte nicht, das Bauvorhaben nach Bauvollendung zur Schlusskontrolle anzumelden - Besten Dank.

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Bauverwaltung
Baubewilligung, Raumplanung

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