Strassenunterhalt

Zuständigkeiten:

  • Kantonsstrassen: Kantonales Tiefbauamt
  • Gemeindestrassen: Gemeindeverwaltung
  • Privatstrassen: Grundeigentümer

Winterdienst:

Auf Strassen und Trottoirs parkierte Autos beeinträchtigen den Winterdienst stark. Das Dauerparkieren auf öffentlichem Strassengebiet ist nicht gestattet. Im Schadenfall wird deshalb jede Haftung der Gemeinde abgelehnt. Schnee von Hausvorplätzen, Hauszufahrten usw. darf nicht auf der Strasse oder auf Trottoirs deponiert werden.

Pflanzabstände:

Gemäss den geltenden Vorschriften dürfen Bäume, Sträucher, lebende Hecken usw. den Verkehr entlang öffentlicher Strassen und Gehwege, die Sicht, die Strassenbeleuchtung, die Strassentafeln und Verkehrssignale nicht beeinträchtigen.

Wir bitten die Grundeigentümer, vorschriftswidrige Pflanzungen laufend auf die nötigen Masse zurückzuschneiden. Mit der Einhaltung dieser Vorgaben tragen Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit auf Strassen und Fusswegen unserer Gemeinde bei.

Bauverwaltung
Strasse

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