In der Jahresrechnung werden die effektiven Zahlungsströme im laufenden Kalenderjahr erfasst. Die Rechnung ist dasjenige Instrument, welches die geplanten Vorgaben im Budget der Verwaltungsrechnung mit der Wirklichkeit vergleicht. Die Rechnung dient somit während des Jahres dem laufenden Soll-Ist-Vergleich und ermöglicht kurzfristige Massnahmen, falls die Abweichungen dies verlangen sollten.
Die Jahresrechnung gilt auch als «Rechenschaftsbericht» des Gemeinderates über die Haushaltsführung. Sie weist nach, ob die budgetierten Vorgaben auch eingehalten wurden oder begründet allfällige Abweichungen.
Die Jahresrechnung muss vom zuständigen Organ, den Stimmberechtigten, bis spätestens Ende Juni des folgenden Jahres genehmigt werden. Zuvor muss die Jahresrechnung durch das Kontrollorgan der Gemeinde geprüft worden sein.
Die Jahresrechnung ist öffentlich. Jede interessierte Person kann die Jahresrechnung einsehen.