Das Budget beschreibt die finanziellen Ziele des folgenden Rechnungsjahres. Er wird für die Erfolgsrechnung und die Investitionsrechnung erstellt. Das Budget wird auf Stufe der einzelnen Konten aufgestellt.
Die Zahlen der einzelnen Konten der Erfolgsrechnung sind verbindliche Vorgaben der Stimmberechtigten an den Gemeinderat (Budgetkredite). Abweichungen müssen beschlossen beziehungsweise zur Kenntnis gebracht werden. Das Budget der Investitionsrechnung hingegen ist rechtlich unverbindlich, er dient den Behörden und der Verwaltung lediglich als Führungs- und Planungsinstrument.
Das Budget ist so auszugestalten, dass der Finanzhaushalt ausgeglichen ist. Es ist aber auch möglich, einem Defizit zu budgetieren. Dieser muss entweder durch einen Bilanzüberschuss gedeckt sein oder es muss Aussicht bestehen, dass ein entsprechender Bilanzfehlbetrag innerhalb der gesetzlichen Frist von 8 Jahren abgeschrieben werden kann.
Zusammen mit dem Budget werden auch die Steueranlagen festgesetzt. Der Gemeinderat muss den Stimmberechtigten das Budget vor Beginn des Rechnungsjahres zum Beschluss unterbreiten. Verwerfen diese das Budget und ist eine erneute Vorlage vor Beginn des Rechnungsjahres nicht mehr möglich, dürfen bis zur Genehmigung nur unumgängliche Verpflichtungen eingegangen werden, insbesondere für gebundene Ausgaben.