Die Abwasserleitungen der Basis- und Detailerschlissung sind öffentliche Leitungen und verbleiben zu Eigentum, Unterhalt und Erneuerung der Gemeinde.
Die Hausanschlussleitungen sind private Leitungen und verbinden ein Gebäude oder eine Gebäudegruppe mit dem öffentlichen Leitungsnetzt. Die Kosten für die Erstellung und für den Unterhalt der Hausanschlussleitungen sind von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zu tragen.
Vom Gebäude bis zur öffentlichen Kanalisation sind die Abwässer gemäss Entwässerungssystem des GEP (genereller Entwässerungsplan) abzuleiten.
Die Gemeindeverwaltung stellt den Grundeigentümern jährlich eine Akontorechnungen per 30. Juni. Die Abrechnung erfolgt jährlich per 31. Dezember.
Die Rechnung setzt sich aus der Grundgebühr und der Verbrauchsgebühr zusammen. Die Grundgebühren werden aufgrund der Bewohnergleichwerten BGW erhoben. Die Verbrauchsgebühren werden aufgrund des Abwasseranfalls erhoben. Dieser wird dem Wasserverbrauch gleichgesetzt.
Zusammen mit 12 anderen Gemeinden ist Moosseedorf dem ARA-Verband Moossee-Urtenenbach angeschlossen.
Bei Oelunfällen wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Pikettdienst der ARA Tel. 079 651 57 39