Abstimmungen und Wahlen

Das Wahl- und Abstimmungslokal ist am Wahl- oder Abstimmungssonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet. Es befindet sich im Gemeindehaus, Schulhausstrasse 1.

Voraussetzung zur Ausübung des Stimm- und Wahlrechtes ist das Schweizer Bürgerrecht, für das Gemeindestimmrecht müssen Sie während mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft und angemeldet sein.

Der Versand des Abstimmungsmaterials erfolgt durch die Behindertenwerkstatt SAZ in Burgdorf bei Abstimmungen bis 3 Wochen vorher. Falls Sie das Stimm- oder Wahlmaterial nicht erhalten haben, melden Sie dies uns. Ab Erhalt der Wahl- resp. Abstimmungsunterlagen können Sie brieflich wählen oder abstimmen. Das Wahl- und Abstimmungscouvert kann bis am Samstagabend vor dem Abstimmungssonntag, 21.00 Uhr, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Moosseedorf eingeworfen werden. Wenn Sie uns Ihre briefliche Stimmabgabe per Post zustellen, muss die Sendung bis spätestens am Freitag vor dem Abstimmungssonntag eintreffen.

Abstimmungen und Wahlen
Präsidiales
Demokratie

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen