Feuerungskontrolle

Gut gewartete Heizungsanlagen sind wichtig für die Umwelt und für Ihr Budget. Eine gut eingestellte Anlage sorgt für die Begrenzung des Schadstoffausstosses und reduziert die Schadstofffrachten im Rauchgas. Gleichzeitig erhöht sie den durchschnittlichen Wirkungsgrad der Anlagen und senkt damit den Brennstoffverbrauch.

Gemäss Art. 10 des Gesetz zur Reinhaltung der Luft (Lufthygienegesetz, LHG), ist die Gemeinde verpflichtet, Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu einem Megawatt gemäss LRV zu kontrollieren.

Die Feuerungskontrolle wird periodisch alle 2 Jahre durchgeführt. Für die Gemeinde Moosseedorf übernimmt Markus Bettler, Kaminfeger, die Kontrolle.

Gebühren

  • einstufige Brenner: Fr. 100.00 exkl. MwSt.
  • mehrstufige Brenner: Fr. 120.00 exkl. MwSt.

Die Gebühren werden durch den Feuerungskontrolleur verrechnet.

Kontakt

Markus Bettler
Grubenstrasse 7a
3322 Urtenen-Schönbühl
Tel. 031 859 42 55

Bauverwaltung
Luft und Klima

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