Jede Geburt wird vom Zivilstandsamt am Geburtsort registriert. Nach der Beurkundung des Zivilstandsamtes erhält die Einwohner- bzw. die Fremdenkontrolle eine Mitteilung. Die Registrierung in der Einwohner- bzw. Fremdenkontrolle erfolgt danach automatisch.
Den Geburtsschein können Sie beim Zivilstandsamt des Geburtsortes bestellen.