Verlängerungen Aufenthaltsbewilligungen

Ungefähr zwei Monate vor Ablauf der Kontrollfrist, stellt das Bundesamt für Migration Personen mit Aufenthaltsbewilligung B oder C automatisch eine Verfallsanzeige zu. Füllen Sie diese vollständig aus und reichen Sie diese zusammen mit einer Kopie des Passes bei der Fremdenkontrolle ein. Selbstverständlich können Sie die Verfallsanzeige direkt am Schalter abgeben. Bringen Sie in diesem Fall bitte den Pass mit.

Verlängerungen für N-, F- oder L-Ausweise müssen Sie bei der Gemeindeverwaltung verlangen. Bitte reichen Sie das Formular wieder bei uns ein.

Für die Verlängerung einer Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Ausweis) bitte immer eine Kopie vom Arbeitsvertrag und des Passes beilegen.

Aufenthaltsbewilligungen - Übersicht und Verlängerung
zentrale Dienste (inkl. Einwohner- und Fremdenkontrolle)
Aufenthaltsbewilligungen

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