Todesfall, Siegelung

Gestützt auf Artikel 11 der kant. Inventarverordnung müssen wir bei einem Todesfalls innert 7 Tagen eine Siegelung durchführen. Wir werden mit Ihnen innerhalb der Frist einen Termin vereinbaren, um ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen.

Folgende Unterlagen sind bei der Aufnahme bereit zu halten:

  • vorhandenes Testament, Ehe- oder Erbvertrag
  • letzte Steuererklärung
  • Auszüge Sparkonten und andere Vermögenswerte
  • Versicherungspolicen
  • Adressen und Geburtsdaten der Erben
Erbschaft
Präsidiales
Todesfall

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