Die Schulzahnpflege hat den Zweck, Zahnschäden und ihre Folgen durch vorbeugende Massnahmen und Behandlungen frühzeitig zu bekämpfen.
Sie beginnt beim Eintritt in den Kindergarten und dauert bis zur Vollendung der Schulpflicht (9. Klasse).
Umfasst werden folgende Aufgaben:
- Die Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler werden regelmässig über die zweckmässige Mundpflege und Ernährung informiert.
- Vorbeugende Massnahmen gegen den Gebisszerfall bei vorschul- und schulpflichtigen Kindern.
- Alljährliche schulzahnärztliche Untersuchung.
- Schaffung der Möglichkeiten zur Behandlung des kranken Gebisses
- Gemeindebeitrag an die Schulzahnpflegekosten
Gemäss Verordnung für die Schulzahnpflege gewährt die Gemeinde auf Gesuch hin Eltern mit bescheidenem Einkommen und Vermögen einen Beitrag an die Behandlungskosten und an die Kieferorthopädie.