Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen

Kommt ein Elternteil der Unterhaltspflicht gegenüber einem unmündigen Kind nicht nach, können die laufenden Unterhaltsbeiträge durch die Wohnsitzgemeinde bis zum Betrag der maximalen einfachen Halbwaisenrente bevorschusst werden.

Für Fragen bezüglich der Inkassohilfe wenden Sie sich bitten an:
Sozialdienst Münchenbuchsee, Fellenbergstrasse 9, 3053 Münchenbuchsee, Tel. 031 868 38 38

Sozialdienst Münchenbuchsee
Soziale Angebote und Sicherheit, Wohnen und Umziehen

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