In allen Bauzonen im Bereich des Gasversorgungsnetzes ist, sofern die erforderliche Gaslieferkapazität gewährleistet werden kann und der Energiebedarf nicht überwiegend (über 50%) mit Elektrizität oder erneuerbaren, einheimischen Energien wie Umweltwärme, Holz, Sonne und dergleichen gedeckt wird, Gas vorgeschrieben.
Das Gas wird von der Einwohnergemeinde Moosseedorf geliefert.
Das Erstellen oder Abändern von Gasleitungen, Installationen sowie die Montage oder Demontage der Messapparate sind schriftlich bei der Gemeindeverwaltung mit dem Formular „Gasinstallationsanzeige“ anzumelden. Mieterinnen resp. Mieter haben die schriftliche Zustimmung der Hauseigentümerin resp. des Hauseigentümers beizubringen.
Die Gaszähler werden von der Gemeindeverwaltung geliefert und unterhalten. Sie bleiben im Eigentum der Gemeinde. Nach Ablauf von 14 Jahren werden die Gaszähler zu Lasten der Gemeinde ersetzt.
Die Gemeindeverwaltung stellt den Grundeigentümern jährlich zwei Akontorechnungen per 30. April und 31. Oktober. Der Gasverbrauch wird per 31. Dezember jährlich abgelesen und nach Abzug der Akontozahlungen verrechnet.
Die Rechnung setzt sich aus der Abonnementsgebühr und dem Gasbezug zusammen. Die Höhe wird vom Gemeinderat festgelegt (siehe Gaspreisblatt und Gastarif).
Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit und der Umweltfreundlichkeit, speist die Gemeinde Moosseedorf zusätzlich zum Erdgas 10% Biogas in das Netz ein. Dieser Anteil ist im Gaspreis inbegriffen. Gasbezügerinnen und Gasbezüger haben die Möglichkeit den eigenen Biogasanteil am Gasbezug zu erhöhen und so die erneuerbare Energie zu fördern. Eine verbindliche Anmeldung ist mit dem Anmeldeformular bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
In Zusammenarbeit mit der Gasverbund Mittelland AG (gvm-ag) und der Energie Wasser Bern (ewb) stellen wir die Versorgung sicher.
Das Gasversorgungsnetz ist in einem guten Zustand. Spezialisten der Krieg AG und der Energie Wasser Bern ewb führen regelmässig Kontrollen durch.
Für Störungen und Alarmmeldungen gilt folgende Telefonnummer: