Familienzulagen / Ausbildungszulagen

Familienzulagen für Arbeitnehmende, Selbständige im Gewerbe und Nichterwerbstätige

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. S

Seit 2009 können im Kanton Bern grundsätzlich auch Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige bei ihrer zuständigen Ausgleichskasse Anspruch auf Familienzulagen stellen.

Die Familienzulagen im Kanton Bern umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen (Kinderzulagen für Kinder bis 16 Jahre Fr. 230.- pro Monat/Kind & Ausbildungszulagen ab dem Monat nach vollendetem 16. Altersjahr Fr. 290.- pro Monat/Kind). Pro Kind darf höchstens eine volle Zulage bezogen werden. Bei Anspruchskonkurrenz regelt das Merkblatt 6.08 die Reihenfolge der Berechtigten.

Wenn Sie Familienzulagen beanspruchen, müssen Sie diese mit einem
dafür vorgesehenen Fragebogen beantragen:
• Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer stellen Sie den Antrag in der Regel bei Ihrem Arbeitgebenden.
• Als Selbständigerwerbende oder Selbständigewerbender sowie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgebender stellen Sie den Antrag bei der Familienausgleichskasse, der Sie angeschlossen sind.
• Als Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger stellen Sie den Antrag in der Regel bei der kantonalen Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzkantons (AHV-Zweigstelle).


Familienzulagen für selbständige Landwirte und landwirtschaftliche Arbeitnehmende

Selbständige Landwirte und Arbeitnehmende in der Landwirtschaft haben Anspruch auf landwirtschaftliche Kinder- und Ausbildungszulagen.

Die Kinderzulagen betragen im Talgebiet für Kinder bis 16 Jahre Fr. 200.- pro Monat/Kind und die Ausbildungszulagen ab dem Monat nach vollendetem 16. Altersjahr Fr. 250.- pro Monat/Kind. Für landwirtschaftliche Arbeitnehmende kommt zusätzlich eine Haushaltungszulage von Fr. 100.- pro Monat zur Ausrichtung.

Die Zulagen müssen mit entsprechendem Anmeldeformular bei der zuständigen AHV-Zweigstelle am Betriebsort beantragt werden.

Familienzulagen
AHV Zweigstelle Moosseedorf-Bäriswil-Mattstetten
AHV / IV / EO

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