Wir danken Ihnen für die Einhaltung der Bauvorschriften. Die Vorschriften des kant. Baugesetzes dienen der Sicherheit, Ordnung und Gesundheit.
Bei Verstössen gegen das öffentliche Baurecht müssen wir von Amtes wegen eingreifen und Massnahmen wie auch Bussen verfügen.
Das Nachbarrecht bezüglich Grenzabstände von Bauten und Pflanzungen stellt Privatrecht dar und ist im EG zum ZGB (Art. 79 ff) geregelt. Für die Beurteilung sind die zivilrechtlichen Instanzen zuständig.