Ausländische Arbeitskräfte aus dem EU- oder EFTA Raum benötigen für eine kurzfristige Erwerbstätigkeit bis 90 Tage keine Aufenthaltsbewilligung. Jedoch ist eine Meldung an das beco erforderlich.
Eine Erwerbstätigkeit von über 90 Tagen bedingt eine fremdenpolizeiliche Bewilligung des Migrationsdienstes. Für Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) muss vor der Arbeitsaufnahme immer ein Stellenantrittsgesuch beim beco eingereicht werden.
beco Berner Wirtschaft, Ausländische Erwerbstätige, Laupenstrasse 22, 3011 Bern, Tel. 031 633 58 10, E-Mail.
Migrationsdienst, Ostermundigenstrasse 99B, 3006 Bern, Tel. 031 633 42 66, E-Mail