Adressauskünfte

Wünschen Sie eine Adressauskunft?

Die Einwohnerkontrolle gibt einer Privatperson auf schriftliches Gesuch hin gestützt auf die Weisung Datenschutz und Informationssicherheit Namen, Vornamen, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzuges sowie den Jahrgang bekannt.


Der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen und die Auskunft kostet CHF 10.00 Auskünfte zu kommerziellen Zwecken werden nicht erteilt.


Listenauskünfte bedingen ein Gesuch an den Gemeinderat.

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zentrale Dienste (inkl. Einwohner- und Fremdenkontrolle)
Ausweise und Bescheinigungen

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