In Moosseedorf finden folgende Gemeindeversammlungen statt.
2024
2025
Alle Personen, die seit mindestens drei Monaten in Moosseedorf wohnhaft und in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind, sind zur Gemeindeversammlung eingeladen. Nicht Stimmberechtigte können ebenfalls an der Versammlung teilnehmen, müssen jedoch im Sektor für «Gäste» Platz nehmen. Bei der Eingangskontrolle kann die Vorweisung eines amtlichen Ausweises verlangt werden.
Die Traktandenliste wird 30 Tage vor und am Freitag vor der Versammlung im Fraubrunner Anzeiger publiziert. Die Botschaftstexte werden im am moossee veröffentlicht. Sie können während dreissig Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Versammlung der Einwohnergemeinde Moosseedorf, Donnerstag, 5. Dezember 2024, 19.30 Uhr, im Kirchgemeindehaus Moosseedorf
Keine Unterlagen
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland innert 30 Tagen Beschwerde geführt werde (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Es wird auf die Rügepflicht hingewiesen (Art. 49a kant. Gemeindegesetz).
Zur Orientierung über die Geschäfte wird das Mitteilungsblatt „am moossee“ an alle Haushaltungen verteilt. Die stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger wer-den zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung sind alle Teilnehmer herzlich zu einem Apéro eingeladen.
Gemeinderat Moosseedorf