Tierkörper / Schlachtabfälle

Tote oder totgeborene Haustiere bis 200 kg, Fallwild, Fische und Abfälle aus Schlachtungen, tote Tiere, Innereien, Knochen, Fett, Häute, Borsten, Federn usw.
Sie benötigen bei der Sammelstelle "brings" eine Zutrittskarte. Diese ist auf der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Kosten
Die Kosten für die Tierkörperentsorgung werden dem Verursacher verrechnet. Die Gemeinde übernimmt ein Anteil von 20%. Beträge bis CHF 100.00 (ohne Abzug = 100%), werden weiterhin von der Gemeinde übernommen und nicht weiterverrechnet.
Kann beim verstorbenen Tier eine Todesursache durch Abfall (Littering) nachgewiesen werden, übernimmt die Gemeinde die vollen Kosten. Der Nachweis muss vom Tierarzt erbracht werden und wird vom Tierbesitzer organisiert.

Sammelstelle "brings" / Schwendimann AG

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